Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel auf Instagram "Winter Giveaway bei Wink Lashes".
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Der Organisator des Wettbewerbs ist Awesome Brandz sp. z o.o. mit Sitz in der ul. Stanisławowska 47 in Wrocław, die sich mit der NIP-Nummer 8943191302 identifiziert, nachstehend “Veranstalter” genannt.
- Das Gewinnspiel wird unter den in diesen Bedingungen beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts durchgeführt.
- Das Auswahlverfahren beginnt am 15.01.2024. Std. 9:00 und endet am 19.01.2024. unter 23:59:59 polnische Zeit.
§2. Teilnehmer und Regeln des Wettbewerbs
- Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
- Teilnahmeberechtigt ist eine Person (Verbraucher im Sinne von Artikel 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), im Folgenden Teilnehmer genannt, die:
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- diese Regeln gelesen und akzeptiert hat und mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke des Gewinnspiels zugestimmt hat;
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind;
- die eine Zustellungsanschrift in der Republik Polen haben,
- hat ein öffentliches Konto (Profil) auf Instagram,
- wird die Wettbewerbsaufgabe durchführen.
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- Nur eine Person, die die in §2. Punkt 2 des Reglements genannten Bedingungen erfüllt, kann Teilnehmer des Wettbewerbs sein.
- Mitarbeiter des Veranstalters und von Unternehmen und Mitarbeitern von Unternehmen, die dem Veranstalter auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge Dienstleistungen bei der Organisation des Wettbewerbs erbringen, sowie Mitglieder der unmittelbaren Familie (Ehegatten, Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie sowie Geschwister) der oben genannten Personen sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen.
- Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer während der Laufzeit des Gewinnspiels eine Gewinnspielaufgabe erfüllen, die darin besteht, in einem Kommentar zu schreiben, welches Set er gerne gewinnen würde (Nägel oder DIY-Wimpern) und kurz zu beschreiben, warum UND einen anderen Account auf Instagram zu taggen. (im Folgenden: die Wettbewerbsaufgabe).
- An dem Wettbewerb können nur Teilnehmer teilnehmen, die die Wettbewerbsaufgabe während des Wettbewerbszeitraums lösen.
- Ein Teilnehmer kann nur 1 (in Worten: ein) Mal an dem Wettbewerb teilnehmen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, abgeschlossene Wettbewerbsaufgaben zu entfernen und nicht in den Wettbewerb aufzunehmen:
(a) nicht in eigenem Namen, sondern über Dritte handeln,
(b) von fiktiven Konten/Profilen auf Instagram aus agieren;
(c) fiktive Konten/Profile auf Instagram zu erstellen;
(d) gegen die Instagram-Nutzungsbedingungen verstoßen.
e) in der Wettbewerbsaufgabe allgemein als beleidigend angesehene Wörter, pornografische Inhalte, Inhalte, die Rassenhass, ethnischen und religiösen Hass befürworten oder soziale Gruppen diskriminieren, verwendet oder die persönlichen Interessen Dritter oder des Veranstalters verletzt hat.
§ 3 Rechte an den abgeschlossenen Wettbewerbsaufgaben
- Der Teilnehmer garantiert, dass die ausgefüllte Wettbewerbsaufgabe keine Rechte oder das Eigentum des Veranstalters, von Einzelpersonen oder Dritten, insbesondere deren Eigentums- und persönliche Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verletzt.
- Der Teilnehmer erklärt, dass ihm das ausschließliche und uneingeschränkte Urheberrecht an der von ihm erstellten Wettbewerbsaufgabe zusteht, dass die von ihm erstellte Wettbewerbsaufgabe nicht mit Rechten Dritter belastet ist und dass die Arbeit noch nicht veröffentlicht worden ist.
§4. Preise und Auswahl der Preisträger
- Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, ernennt der Veranstalter eine zweiköpfige Kommission, im Folgenden Wettbewerbskommission genannt. Zu den Aufgaben des Wettbewerbsausschusses gehören die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs, die Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich der Auslegung dieser Regeln, und die Auswahl der Teilnehmer, denen die Preise verliehen werden (im Folgenden: die Gewinner). Die Entscheidungen der Kommission sind unanfechtbar, was dem Teilnehmer nicht das Recht nimmt, einen Rechtsanspruch geltend zu machen.
- Am Ende des Wettbewerbs bewertet der Wettbewerbsausschuss die von den Teilnehmern gestellten Wettbewerbsaufgaben und wählt unter den Teilnehmern 4 (in Worten: vier) Gewinner aus, die nach Meinung des Wettbewerbsausschusses die Wettbewerbsaufgabe am attraktivsten, originellsten und kreativsten gelöst haben.
- Die folgenden Preise werden an die Gewinner des Wettbewerbs vergeben:
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- Preis I – Press on Glow Along Nagelset von Wink Nails (zu gewinnen: 2 Sets)
- Preis II – Wimpernset: DIY Nr. 1 mit Bond+Seal, Entferner, Applikator (zu gewinnen: 2 Sets)
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- Die Preise sind von der Einkommensteuer gemäß Art. 21 Abs. 1(68) des PIT-Gesetzes.
- Die Kommission wird die Ermittlung der Gewinner bis spätestens 20.01.2024 abschließen.
- Die Gewinner des Gewinnspiels werden darüber informiert, dass sie den Preis gewonnen haben, indem eine Liste der Gewinner unter Angabe ihrer Profilnamen (Konten) auf dem Profil des Veranstalters auf Instagram @winklashespl bis spätestens 20.01.2024 veröffentlicht wird.
- Informationen über den Gewinn des Gewinnspiels werden den Gewinnern in einer privaten Nachricht auf Instagram mitgeteilt.
- Um den Preis zu erhalten, muss der Gewinner dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Versand einer E-Mail durch den Veranstalter an [email protected] die für den Erhalt des Preises erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift auf dem Gebiet der Republik Polen.
- Für den Fall, dass der Gewinner den Preis nicht innerhalb der Frist und in Übereinstimmung mit den in Absatz 1 genannten Bedingungen überträgt. 7 über die für die Übertragung des Preises erforderlichen Daten hinaus, wählt der Auswahlausschuss den nächsten Teilnehmer aus, der den Preis erhält.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtzustellung des Preises an den Teilnehmer, wenn die Nichtzustellung des Preises ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass der Teilnehmer die für die Zustellung des Preises erforderlichen Daten nicht angegeben hat oder dass er falsche oder widersprüchliche Daten angegeben hat.
- Jeder Preis wird vom Veranstalter einmalig an die vom Gewinner angegebene Adresse auf dem Gebiet der Republik Polen innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Übersendung der Benachrichtigung über die Preisverleihung durch den Gewinner versandt, wobei alle Einzelheiten, die den Versand des Preises ermöglichen, anzugeben sind.
- Der Stifter des Preises ist der Organisator.
- Der Gewinner kann die Rechte an dem verliehenen Preis nicht an einen Dritten übertragen.
- Der Gewinner hat die Möglichkeit, durch eine schriftliche Erklärung an den Veranstalter auf seinen Anspruch auf den Preis zu verzichten.
- Du kannst einen Preis nur 1 (in Worten: ein) Mal im Rahmen des Wettbewerbs erhalten.
- Der Preis wird dem Teilnehmer auf Kosten des Veranstalters zugesandt.
- Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Umwandlung des Preises in einen Geldpreis zu verlangen.
§5. Persönliche Daten
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- Der Organisator ist der Verwalter der persönlichen Daten der Teilnehmer. Der Organisator kann per E-Mail unter [email protected] kontaktiert werden.
- Die Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1(a) RODO Zustimmung der Teilnehmer zur Teilnahme am Wettbewerb und Art. 6 Abs. 1(f) d.h. das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung von Beschwerden und die Geltendmachung von Ansprüchen.
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden in dem Umfang und zu den Zwecken verarbeitet, die für die Durchführung des Gewinnspiels, die Auswahl der Gewinner, die Bearbeitung von Beschwerden und, im Falle der Gewinner, auch für die Benachrichtigung über die Preisverleihung und die Aushändigung des Preises erforderlich sind.
- Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, sie ist jedoch Voraussetzung für die Zustellung der Preise an die Gewinner oder für die Einreichung einer Beschwerde, was die Identifikations- und Adressdaten betrifft.
- Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Gewinnspiels und nach dessen Beendigung bis zur Verjährung möglicher Ansprüche oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, längstens jedoch 5 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Gewinnspiel stattgefunden hat, gespeichert.
- Der Organisator übt die Rechte der betroffenen Personen aus, d.h. das Recht auf Auskunft über den Inhalt ihrer Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Werden personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet, so hat der Teilnehmer das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen; der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung vor ihrem Widerruf erfolgten Verarbeitung. Der Widerruf der Zustimmung erfordert eine elektronische Mitteilung an die E-Mail-Adresse [email protected].
- Die Empfänger der Daten sind: Einrichtungen, die Hosting-Dienste anbieten, Postdienste, Einrichtungen, mit denen der Veranstalter im Rahmen von Buchhaltungs- und Steuerdiensten zusammenarbeitet, öffentliche Behörden auf der Grundlage und in den Grenzen des Gesetzes, insbesondere wie die KAS, Strafverfolgungsbehörden.
- Personenbezogene Daten werden nicht automatisch verarbeitet und unterliegen nicht dem Profiling.
§ 6. Beanstandungen
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- Die Teilnehmer des Gewinnspiels haben das Recht, während der Laufzeit des Gewinnspiels sowie bis zu 14 Tage nach Beendigung des Gewinnspiels eine schriftliche Beschwerde mit dem Vermerk “Beschwerde: Wink Lashes Gewinnspiel” an die E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, die sich auf den Ablauf des Gewinnspiels bezieht.
- In dem Schreiben, das die Beschwerde enthält, sind der Name des Teilnehmers und die Korrespondenzanschrift anzugeben, an die eine Antwort auf die Beschwerde gesandt werden soll.
- Der Veranstalter beantwortet die Beschwerde des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben an die im Beschwerdeschreiben angegebene Adresse oder an die angegebene E-Mail-Adresse.
- Die abschlägige Behandlung der Beschwerde des Teilnehmers durch den Veranstalter schließt nicht das Recht des Teilnehmers aus, seine Ansprüche nach den allgemein geltenden Gesetzen, einschließlich gerichtlicher Verfahren, geltend zu machen.
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§7. Schlussbestimmungen und technische Informationen.
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- Das Reglement tritt am 15.01.2024 in Kraft.
- Das Gewinnspiel ist keine Werbeverlosung im Sinne von Art. 2(2). 1 Pkt. 9 Gesetz über Spiele und Wetten vom 29.07.1992. (Dz. U. von 2004, Nr. 4, Punkt 27, in der geänderten Fassung) und unterliegt nicht den Vorschriften des vorgenannten Gesetzes. Gesetz und seine Durchführungsverordnungen.
- Der Wettbewerbsveranstalter ist nicht dafür verantwortlich, wenn ein potenzieller Teilnehmer aus Gründen, die ausschließlich dem Teilnehmer zuzuschreiben sind, nicht in der Lage ist, eine vollständige Wettbewerbsaufgabe einzureichen.
- Die Regeln des Wettbewerbs werden während der Dauer des Wettbewerbs über das öffentliche IKT-Netz Internet unter der URL: winklashes.co.uk/regelungen-instagram.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs gütlich beizulegen.
- Für Streitigkeiten ist das Gericht zuständig, das nach dem Gesetz örtlich und sachlich zuständig ist.
- Dieses Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram organisiert, gesponsert, durchgeführt oder unterstützt oder ist mit Instagram verbunden.
- Die alleinige Verantwortung für die Durchführung des Wettbewerbs liegt beim Veranstalter, und die Teilnehmer verpflichten sich, Instagram von jeglicher Haftung freizustellen, die im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs entstehen könnte.
- Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert die Veröffentlichung und Benachrichtigung der Teilnehmer über die vom Veranstalter vorgenommenen Änderungen. Änderungen können nur aus Gründen der Anpassung der Geschäftsordnung an die Normen der geltenden Gesetzgebung vorgenommen werden.